Das Allgemeine Strafrecht umfasst die am häufigsten verfolgte Delikte, die sogenannte „Alltagskriminalität“. Ein solcher Tatvorwurf kann jeden treffen, sei es etwa im Streit mit dem Nachbarn oder im Straßenverkehr. Dazu zählen unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Nötigung, Betrug, Computerbetrug, Raub, Begünstigung und Hehlerei, aber auch Delikte wie Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung.
Je nach Schwere des Tatvorwurfs und Höhe des Schadens sind hier häufig Verfahrenseinstellungen möglich, insbesondere bei nicht vorbestraften Beschuldigten.