Feldherrenhalle - Verteidigung Strafrecht München

Spezialisierte Kanzlei für Strafverteidigung

Die Konsequenzen im Strafrecht wiegen im Einzelfall schwer: Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen langjährige Eintragungen ins Führungszeugnis sowie berufliche Konsequenzen (im Arbeits-, Gewerbe- und Unternehmensrecht) aber auch Einreiseschwierigkeiten ins Ausland oder öffentliche Berichterstattung mit stigmatisierender Wirkung.

Als Team erfahrener Strafverteidiger und Fachanwälte im Strafrecht bieten wir unseren Mandanten die optimale Strategie und Verteidigung für das bestmögliche Ergebnis, in der Regel die Einstellung, respektive schnelle Beendigung des Verfahrens. Wir setzen uns ohne Vorurteil bedingungslos und engagiert für unsere Mandanten ein und erzielen so regelmäßig überdurchschnittliche Ergebnisse.

Wie können wir helfen?

Als erfahrene Strafverteidiger in München bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung in allen strafrechtlichen Belangen. Ob Sie wegen eines Vergehens oder Verbrechens angeklagt sind – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Expertise umfasst unter anderem Sexualstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie Verkehrsstrafrecht.

Wir verteidigen Sie vor Gericht, führen Verhandlungen mit Behörden und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Verteidigung zu bieten, um Ihre Interessen zu schützen und eine faire Lösung zu erzielen.

Beratung

Wir beraten Sie zu allen strafrechtlichen Anliegen, bundesweit.

Oft besteht bloßer Informations– oder Erklärungsbedarf. Womöglich ist zunächst nur eine profunde Zweitmeinung oder unabhängige Einschätzung durch einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht gefragt.

Auch Familie, Partner oder Freunde können uns jederzeit konsultieren. Besonders für Inhaftierte und in der U-Haft ist Hilfe bei der Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Strafverteidigers essenziell.

Strafverteidigung

Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit dem richtigen Anwalt!

Entscheidend ist es, einen spezialisierten Anwalt / Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der über das nötige Fachwissen und die notwendige Erfahrung als Strafverteidiger verfügt.

Ob bei Ermittlungen, der Verteidigung vor Gericht oder Rechtsmittel gegen U-Haft oder vorangegangener Verurteilung:
Wir sind dafür bekannt alle Möglichkeiten auszuschöpfen und entschlossen zu kämpfen, immer mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.
Denn der Ausgang im Strafverfahren ist stets offen!

Allgemeines Strafrecht

Das Allgemeine Strafrecht umfasst die am häufigsten verfolgte Delikte, die sogenannte „Alltagskriminalität“. Ein solcher Tatvorwurf kann jeden treffen, sei es etwa im Streit mit dem Nachbarn oder im Straßenverkehr. Dazu zählen unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Nötigung, Betrug, Computerbetrug, Raub, Begünstigung und Hehlerei, aber auch Delikte wie Urkundenfälschung oder Sachbeschädigung.

Je nach Schwere des Tatvorwurfs und Höhe des Schadens sind hier häufig Verfahrenseinstellungen möglich, insbesondere bei nicht vorbestraften Beschuldigten.

Sexualstrafrecht

Vorwürfe im Bereich des Sexualstrafrechts gehören zu den schwerwiegendsten und gefährlichsten Anschuldigungen, mit denen sich Beschuldigte konfrontiert sehen können. Die Beweislage ist oft schwierig, regelmäßig steht es Aussage-gegen-Aussage.

Im besten Fall werden bei solchen Vorwürfen die Weichen ganz im Anfang richtiggestellt, um eine öffentliche Hauptverhandlung gegebenenfalls vermeiden zu können. Wenn das nicht möglich ist, muss man als Verteidiger alle prozessualen Besonderheiten des Verfahrens kennen.

Betäubungsmittelstrafrecht

Betäubungsmittelstrafrecht ist oft sogenannte Alltagskriminalität. Über Jahrzehnte wurde in diesem Bereich die Strafbarkeit ausgeweitet und die Höhe der zu verhängenden Strafen nach oben gesetzt. Eine Verbesserung ist teilweise durch das jüngst umgesetzte Konsumcannabisgesetz eingetreten.

Trotzdem verbleibt es bei der Strafbarkeit anderer Alltagsdrogen, wie Kokain, Amphetamin und Schmerzmitteln. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Handeltreibens zu mehreren (Bande) oder mit Waffen erhoben wird, wobei eine Waffe auch schon ein Butterflymesser sein kann. Größte Vorsicht ist bei dem Vorwurf von Betäubungsmitteldelikten immer im Zusammenhang mit dem Führerschein geboten!

Internetstrafrecht

Das Internetstrafrecht reicht von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z.B. durch sogenannte Fake-Shops, Betrug auf sogenannten Cybertrading-Plattformen, und Fälle von Cybergrooming bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen, Falschgeld und Kinderpornographie im Darknet. 

Diese Fallgruppen erfordern in der Regel besondere technische Kenntnisse.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet für junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für über 18-Jährige bis zu 21-Jährigen kann es Anwendung finden. Im Jugendstrafrecht gelten andere Regeln als im normalen Strafrecht, was insbesondere die Folgen der Tat anbelangt.

Denn im Zentrum steht der sogenannte Erziehungsgedanke. Die dadurch eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten gilt es effizient zu nutzen. Das erfordert auf der Seite des Verteidigers besondere Erfahrung und Fingerspitzengefühl.

Verkehrsstrafrecht

Eine Beschuldigung im Verkehrsstrafrecht kann schlicht und einfach jeden treffen. Bei der Verteidigung in diesem Deliktsbereich müssen immer die strafrechtlichen und die verkehrsrechtlichen Besonderheiten bedacht werden, vor allem im Hinblick auf den Führerschein.

Einlassungen zur Sache sind in diesem Bereich besonders gefährlich, weil das, was für ein Strafverfahren hilfreich sein kann, auf der anderen Seite zum Verlust des Führerscheins führen kann.

Wirtschafts- & Steuerstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht befasst sich mit strafbaren Handlungen im Bereich der Wirtschaft. Sei es Betrug, Untreue, das Veruntreuen von Arbeitsentgelt oder Geldwäsche – es handelt sich hierbei schon längst um keine bloßen Kavaliersdelikte mehr. Vielmehr haben auch prominente Beispiele vor Augen geführt, dass man für solche Delikte für viele Jahre ins Gefängnis kommen kann.

Die Aufklärungsrate bei Wirtschaftsstraftaten ist relativ hoch, da sich häufig Spuren im Netz, auf dem Handy oder anderweitig finden. Insofern gilt es, die richtige Strategie mit einem geeigneten Rechtsanwalt zu finden.

Sexuelle Belästigung

Vorwürfe wegen sexueller Belästigung, beleidigenden oder gar übergriffigen Verhaltens werden häufig völlig unerwartet erhoben. Auch bei belanglosen körperlichen Berührungen oder nur unterschwelligen Avancen drohen bereits ernste arbeits,- disziplinar- und strafrechtliche Konsequenzen. Nach dem neuen Sexualstrafrecht kann selbst niederschwelliges sexuelles Fehlverhalten bereits mit Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe geahndet werden (sexueller Übergriff). Trotz meist dünner Beweislage (Aussage gegen Aussage) und häufigen Falschbeschuldigungen ist jeder noch so fernliegend erscheinende Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens sehr ernst zu nehmen. Oft liegen dem vorgeworfenen Verhalten keine bösen Absichten oder schlicht ein Missverständnis in Kommunikation oder gegenseitiger Attraktion zu Grunde.

Tötungsdelikte

Wenn der Vorwurf der Tötung (oder versuchten Tötung) eines Menschen im Raum steht, ist eine offensive und umfassende Verteidigung notwendig, die umfassende und tiefgehende Erfahrung in diesem Bereich voraussetzt. Kapitaldelikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge etc. sehen sehr hohe Strafen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe u.U. mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld oder gar Sicherungsverwahrung vor. Jeder noch so kleinste Fehler bei der Verteidigung kann fatale Konsequenzen haben, zumal die Strafrahmen bei den Tötungsdelikten von bloßer Geldstrafe oder gar dem Absehen von Strafe (z.B. bei einer nur fahrlässigen Tötung) bis hin zu jahrzehntelanger Freiheitsstrafen reichen. Deshalb ist es unumgänglich frühzeitig mit einem zielbewussten Verteidigerteam zusammenzuarbeiten, um trotz der Schwere der Vorwürfe das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

§ 184b Kinderpornografie

In diesem Bereich gibt es eine schnelle Vorverurteilung bei verdächtigen Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Internetanschluss oder der Kreditkarte. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass Downloadpakete oft unerkannt verbotenes Material enthalten oder versehentlich heruntergeladen werden (Komprimierte Zip-Dateien, Datenpakete, ungeöffnete Dateiordner).

Bei früher anwaltlicher Intervention besteht die Chance ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden und / oder eine mögliche Strafe stark abzumildern. Nur eine Minderzahl der Beschuldigten weist tatsächlich pädophile Neigungen auf – Motiv oft bloße Neugier oder Tabubruch.

Vergewaltigung – Sexueller Übergriff

Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung können jeden treffen. Zu oft werden Anschuldigungen nicht ernst genommen (weil man sich z.B. keiner Schuld bewusst ist oder die angebliche Tat lange zurückliegt). Ein strafbarer Übergriff kann bereits ohne jegliche Gewalt oder Nötigung vorliegen (selbst Vergewaltigung setzt rechtlich gesehen keine Gewalt voraus).

Auch ohne „Nein“ kann das Verhalten strafbar sein, da es ausschließlich auf den (nicht selten auch ambivalenten oder nicht klar geäußerten) Willen des Gegenübers ankommen soll. Trotz meist dünner Beweislage (Aussage gegen Aussage) und häufigen Falschbeschuldigungen drohen bei Sex gegen einen behaupteten entgegenstehenden Willen mehrjährige Freiheitsstrafen (ohne Bewährung).

Sexueller Missbrauch

Bereits der Vorwurf einer Sexualstraftat ist existenzbedrohend – völlig unabhängig davon, ob zutreffend oder nicht. Missbräuchliche Anschuldigungen erfolgen oft im Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen (Missbrauch mit dem Missbrauch). Es droht vielfache Zeugenbeeinflussung – gerade von Kindern – bei Vernehmungen durch forensisch ungeschulte Angehörige, Pädagogen oder Polizisten.

Manche Anzeigen erfolgen erst nach vielen Jahren – so können Tatvorwürfe noch bis zu 50 Jahre später verfolgt werden. Ohne fundierte Kenntnisse – vor allem im Bereich der Aussagepsychologie und methodenkritischer Gutachten – ist eine effektive Verteidigung kaum möglich!

Siegestor - Verteidigung Strafrecht München
Siegestor Schmall - Verteidigung Strafrecht München

Strafverteidigung ist stets ein harter Kampf um das bestmögliche Ergebnis – ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine gerade noch annehmbare Strafe unter Berücksichtigung aller Verfahrens- und außerprozessualer Nachteile.

Gerade weil im Strafrecht das Ergebnis fast immer offen ist, weil z.B. Beweise nicht eindeutig sind oder gar fehlen, nur vage Indizien vorliegen, Zeugen widersprüchliche Angaben machen oder rechtliche Probleme bestehen, haben wir uns vor allem auch auf die prozessuale Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten spezialisiert. Denn der beste Theoretiker hilft nicht viel, wenn es an der praktischen Umsetzung hapert.

Anwalt Strafrecht München

Gerade in Prozessen bei denen eine hohe Straferwartung und/oder großes öffentliches Interesse drohen (wie etwa bei U-Haft oder Verfahren vor dem Landgericht) steht der Angeklagte einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenüber, angefangen von Staatsanwalt, Nebenkläger, Schöffen und nicht selten auch parteiischen Sachverständigen, bis hin zu den Medien und den – je nach Besetzung – bis zu 3 Berufsrichtern.

Opfervertretung & Nebenklage

Auch wer nicht Beschuldigter einer Straftat ist, kann mit dem Strafrecht in Kontakt kommen, z.B. weil er Opfer einer Straftat geworden ist oder als Zeuge vor Gericht aussagen muss.

Auch im Vorfeld eines Strafverfahrens kann sich die Frage stellen, ob eine Strafanzeige zielführend und mit den eigenen Interessen übereinstimmend ist, z.B. wenn man Opfer einer Straftat zum Nachteil des eigenen Vermögens geworden ist. In bestimmten Fällen können sich Opfer von Straftaten dem Strafverfahren als sogenannte Nebenkläger anschließen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne.

Strafvollstreckung & Strafvollzug

Ist ein Urteil gefallen und rechtskräftig geworden, kann immer noch versucht werden, die Umstände und die Bedingungen, wie ein Urteil vollstreckt wird, positiv zu beeinflussen. Dazu gehört insbesondere die Beratung im Hinblick auf eine vorzeitige Haftentlassung und die Umstände der Vollstreckung einer Haftstrafe; Stichworte: offener Vollzug, Freigänge und Haftbedingungen bei der Justizvollzugsanstalt.

In geeigneten Fällen kann auch versucht werden den Vollzug einer Freiheitsstrafe durch ein Gnadengesuch zu verhindern oder den Vollzug zumindest so lange aufzuschieben, bis der Betroffene seine Angelegenheiten für die Zeitdauer der Haft regeln konnte.

Angklage – Strafbefehl

Der Erhalt einer Anklageschrift bedeutet leider, dass sich das Ermittlungsverfahren bis dato nicht zu Gunsten des Betroffenen entwickelt hat: Denn eine Anklage erfolgt nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft hinreichend überzeugt ist, dass es in einem Gerichtsverfahren zu einer Verurteilung kommen wird und dabei die Schuld so schwer wiegt, dass nicht mit milderen Mitteln wie etwa einer Verfahrenseinstellung (z.B. gegen Geldauflage) oder einem schriftlichen Strafbefehl geahndet werden konnte.

Mit der Zustellung einer einer Anklageschrift oder eines Strafbefehls beginnen wichtige Fristen zu laufen, binnen derer noch effektive juristische Möglichkeiten ausgeschöpft werden können und sollten.

Vorladung Polizei / Schrif. Äußerung

Am besten sofort nach dem Bekanntwerden von polizeilichen Ermittlungen – aber unbedingt bevor man mit der Polizei oder anderen Behörden spricht – sollte man umgehend einen spezialisierten Anwalt kontaktieren!

Dieser kann für den Beschuldigten einen polizeilichen Vernehmungstermin absagen und zunächst in Erfahrung bringen, welche konkreten Vorwürfe erhoben werden und welche Beweise vorliegen – üblicherweise durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht. Denn eine wirksame Verteidigung ist nur möglich, wenn man die einem zur Last gelegten Umstände kennt.

Durchsuchungsbeschluss

Eine Durchsuchung trifft den Beschuldigten in der Regel völlig unvermittelt, wenn frühmorgens die Polizei auf der Matte steht. Hier gilt es: Tür öffnen, den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, ggf. einen Anwalt kontaktieren, keine Angaben zur Sache machen, den PIN von elektronischen Geräten nicht herausgeben, sämtlichen Maßnahmen nicht zustimmen, sie aber dulden, und allen voran Ruhe bewahren.

Im Anschluss daran kann gemeinsam mit einem Anwalt Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegt und Akteneinsicht beantragt werden, um über die konkreten Verdachtsmomente Klarheit zu gewinnen.

Haftbefehl

Verhaftung und anschließender Vollzug der U-Haft sind im Strafrecht keine Seltenheit. In aller Regel trifft die Untersuchungshaft den Betroffenen dabei völlig unvorbereitet. Dies gilt selbst dann, wenn ihm bekannt ist, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist.

Die Verhaftung und damit der Freiheitsentzug – meist ohne Vorwarnung, von jetzt auf gleich – ist die mit Abstand einschneidendste und belastendste Maßnahme die das Strafrecht kennt. Etwa die Hälfte aller Haftbefehle sind aber fehlerhaft!

Revision & Berufung

Verurteilt in einem Strafverfahren des Amtsgerichts (also nicht Landgericht!), kann gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden (gegen Urteile eines Landgerichts ist ausschließlich Revision möglich). Da die Berufungsverhandlung eine komplett neue Tatsacheninstanz ist, können alle Zeugen noch einmal gehört und alle Beweise erneut in den Prozess eingeführt werden.

Die Revision ist das einzige und letzte Rechtsmittel mit dem man gegen eine Verurteilung des Landgerichts vorgehen kann. Es handelt sich um ein rein schriftliches Verfahren, das an hohe formale Voraussetzungen geknüpft ist. Um die Erfolgschancen einer Revision zu erhöhen empfiehlt es sich dringend, möglichst frühzeitig einen Revisionsspezialisten zu kontaktieren!

Gerichtsverhandlung

Jeder Gerichtsprozess im Strafrecht basiert zunächst auf einer einseitigen Prognoseentscheidung der Staatsanwaltschaft bei rein vorläufiger Bewertung des Falls. Deshalb ist trotz Anklage alles offen!

Allerdings bedeutet dies auch: Der Strafverteidiger muss immer um das beste Ergebnis kämpfen: Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung aller möglichen (prozessualer) Nachteile.

Anzeige – Ermittlungen

Gerade im Strafrecht ist das Ergebnis fast immer offen, vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen.

Entscheidend für den Erfolg im Strafrecht ist eine frühzeitige Verteidigungsstrategie, die wiederum auf der Erfahrung, dem Fachwissen und der Durchsetzungsstärke des Anwalts beruht.

Denn Strafverteidigung bedeutet immer auch eine gut überlegte, oft taktische, bisweilen aber auch rigorose Umsetzung der Rechte des Mandanten – gleich ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine annehmbare Strafe unter Berücksichtigung aller Verfahrens- und außerprozessualer Nachteile.

Selbstanzeige

Hat man eine Straftat begangen, die der Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden (noch) nicht bekannt ist, besteht die Möglichkeit, sich selbst „zu stellen“.

Obwohl niemand dazu verpflichtet ist, sich selbst mit dem Vorwurf einer Straftat zu belasten, kann es gute Gründe für eine Selbstanzeige geben, z.B. um belastende Eingriffsmaßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu verhindern (Durchsuchung, Verhaftung etc.) oder weil eine Straftat ohnehin bald entdeckt zu werden droht bzw. das berühmte schlechten Gewissen einen plagt, und natürlich um einer möglichen Strafe zu entgehen oder diese deutlich abzuschwächen (Verfahrenseinstellung, Absehen von Strafe, Bewährung statt Vollzugsstrafe etc).

Erste Hilfe

Auf unserer Erste-Hilfe-Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Strafrecht in München und ganz Deutschland und zu unseren Dienstleistungen. Wir erklären, wie ein Strafverfahren abläuft, welche Rechte Sie als Beschuldigter haben und wann Sie einen Anwalt einschalten sollten.

Zudem erfahren Sie mehr über die Kosten einer Verteidigung und welche Schritte wir unternehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

Allgemeine Informationen

Erstberatung im Strafrecht

Bevor man einen Anwalt beauftragt empfiehlt es sich, einen auf das jeweilige strafrechtliche Gebiet spezialisierten Anwalt herauszusuchen und zunächst eine Erstberatung einzuholen. Im Wege der Erstberatung kann der Ratsuchende den…

Wann braucht man einen Anwalt im Strafrecht?

Strafverfahren stellen für Betroffene in aller Regel eine große Belastung dar: Vorladung zur Vernehmung oder gar überraschender Besuch der Polizei, die Ungewissheit wie es weitergeht und die Sorge um drohende…

Kann ich den Anwalt wechseln oder mehrere Anwälte beauftragen?

Neben Kompetenz und Vertrauen gehört zur essentiellen Basis einer anwaltlichen Vertretung auch das eigene positive Gefühl, ähnlich wie beim Arzt. Angesichts der drohenden Folgen eines Strafverfahrens ist es im Strafrecht…

Was bedeutet Konfliktverteidigung?

Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe – die besten Ergebnisse erfordern bedingungslosen Einsatz für die Rechtsposition des Mandanten. Denn im Strafprozess gibt es kein Siegen durch Nachgeben! Die ureigenste Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin,…

Was macht eine erfolgreiche Strafverteidigung aus?

Mehr Gegner als Verbündete Die Gegenüberstellung aller Beteiligten am Strafprozess zeigt, dass der Mandant einer schieren Übermacht an Gegnern gegenüberseht, angefangen von dem Staatsanwalt als Ankläger, dem sich zunehmend oft…

Wie finde ich den richtigen Anwalt im Strafrecht?

Das Recht auf seiner Seite zu haben bedeutet nicht auch gleichzeitig zu seinem Recht zu kommen – das ist leider nichts Neues, gilt aber im Strafrecht umso mehr!   Großer…

Was tun bei Strafverfahren gegen einen Angehörigen oder Partner?

Wenn der Lebenspartner, ein Verwandter oder ein guter Freund einer Straftat beschuldigt wird, stellt sich schnell die Frage, ob oder inwieweit man als Angehöriger oder Freund helfen kann. Im Folgenden…

Wichtige Informationen zum Gefängnisbesuch

Besuch und Unterstützung eines Verwandten oder Freundes im Gefängnis Ein erfahrener Verteidiger wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine möglichst schnelle Haftentlassung zu erreichen. Solange die Untersuchungshaft allerdings unvermeidbar ist, möchten Sie…

Informationen zum Strafverfahren

Was bedeutet Sicherungsverwahrung?

Die Sicherungsverwahrung kann unter 4 verschiedenen Voraussetzungen angeordnet werden (wobei jede dieser Voraussetzungen nochmals eigene Voraussetzungen hat siehe dazu unten näher): Anordnung nach zwei Vorverurteilungen wegen gravierender Vortaten wie Sexualdelikt,…

Häufige Fehler bei Aussage gegen Aussage

Der häufigste Fall von „Aussage gegen Aussage“ sind Konstellationen in denen jemand behauptet, sexuell belästigt, genötigt, vergewaltigt oder missbraucht worden zu sein, was der andere aber bestreitet – weil sexuelle Handlungen…

Vorladung als Zeuge durch Polizei oder Staatsanwaltschaft

Wird man einer Straftat beschuldigt ist man nicht verpflichtet, polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten oder gar auszusagen. Dies ist auch definitiv nicht zu empfehlen. Wenn man aber als Zeuge zur…

Akteneinsicht im Strafverfahren

Eine wirksame Verteidigung ist nur möglich, wenn man die einem zur Last gelegten Umstände kennt. Deshalb ist es auch fatal sich ohne Kenntnis des Ermittlungstandes zu etwaigen Anschuldigungen oder Vorwürfen zu äußern, auch…

Wichtige Informationen zum Gefängnisbesuch

Besuch und Unterstützung eines Verwandten oder Freundes im Gefängnis Ein erfahrener Verteidiger wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine möglichst schnelle Haftentlassung zu erreichen. Solange die Untersuchungshaft allerdings unvermeidbar ist, möchten Sie…

Was tun bei Strafverfahren gegen einen Angehörigen oder Partner?

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Mehr Gegner als Verbündete Die Gegenüberstellung aller Beteiligten am Strafprozess zeigt, dass der Mandant einer schieren Übermacht an Gegnern gegenüberseht, angefangen von dem Staatsanwalt als Ankläger, dem sich zunehmend oft…

U-Haft, Haftbefehl, Verhaftung – Was tun?

Eine Verhaftung und der anschließende Vollzug der U-Haft sind im Strafrecht keine Seltenheit. In aller Regel trifft die Untersuchungshaft den Betroffenen dabei völlig unvorbereitet. Dies gilt selbst dann, wenn ihm…

Was tun beim Strafbefehl?

Mit dem Strafbefehl sollen „Bagatellstraftaten“ und kleinere bis mittlere Kriminalität schnell und unkompliziert geahndet werden. So sparen sich nicht nur Gerichte und Staatsanwaltschaften ein aufwendiges Gerichtsverfahren, sondern auch der Beschuldigte.…

Anklage / Anklageschrift erhalten – Was tun?

Wer überraschend eine Anklageschrift erhält, hat die Angelegenheit manchmal gar nicht mehr präsent oder innerlich sogar abgehakt: Zwar hat man in der Regel einige Monate zuvor eine Vorladung zur Polizei…
Justizia - Verteidigung Strafrecht München
Team Strafverteidigung

Unser engagiertes Team aus erfahrenen Strafverteidigern aus München und juristischen Fachkräften steht Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite. Mit einem tiefen Verständnis des Strafrechts und einem persönlichen Einsatz für jeden Mandanten arbeiten wir gemeinsam daran, die bestmögliche Verteidigung für Sie zu gewährleisten.

Unsere Experten vereinen langjährige Erfahrung mit aktueller Rechtskenntnis, um Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten professionell zu unterstützen.

Vertrauen Sie auf unser starkes Team – wir kämpfen für Ihr Recht!

Philip Müller - Strafverteidiger München

Philip Müller

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Strafverteidiger
Sarah Stolle - Strafverteidiger München

Sarah Stolle

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Strafverteidigerin
Laura Schütz Team - Verteidigung Strafrecht München

Laura Schütz

Gepr. Rechtsfachwirtin
Rechtsanwaltsfachangestellte
Büroleitung
Unsere Bewertungen

Das Vertrauen unserer Mandanten steht für uns an erster Stelle. Unsere Kanzlei wird regelmäßig für ihre professionelle, engagierte und persönliche Betreuung gelobt. Mandanten schätzen besonders unsere klare Kommunikation, fachliche Kompetenz und die erfolgreiche Verteidigung im Strafrecht in München, Bayern und ganz Deutschland, auch in schwierigen Fällen.

Die positiven Bewertungen spiegeln unsere Hingabe wider, jeden Fall mit größter Sorgfalt zu behandeln. Lesen Sie selbst, wie wir anderen geholfen haben, und überzeugen Sie sich von unserer Expertise!

MIT DEM RICHTIGEN SPEZIALISTEN ZUM ERFOLG

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, wo erforderlich,  den konstruktiven, juristischen Konflikt zu suchen und mit allen hierfür zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln entschlossen zu kämpfen.

Dabei wird häufig übersehen, dass gerade im Strafrecht große Ermessensspielräume bestehen. Hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen – von der Verfahrenseinstellung und dem Absehen von Strafe, über bloße Geldauflagen und Geldstrafen, bis hin zum Freispruch oder Bewährung statt Freiheitsstrafen – , so wird deutlich, dass in kaum einem anderen Rechtsgebiet durch den Anwalt die Weichen so entscheidend gestellt werden können wie im Strafrecht!

Anwalt Strafrecht München

Als ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir für jedes strafrechtliche Anliegen die optimale Verteidigungsstrategie. Nicht selten erfordert dies aber eine rigorose Umsetzung der Rechtsposition des Mandanten.

Denn gerade im Strafrecht ist das Ergebnis fast immer offen, insbesondere dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen.

Bavaria Muc - Verteidigung Strafrecht München

Rechtsmittel

Über 80 % aller gerichtlichen Urteile enden mit einer Verurteilung, während 12 % der Ermittlungsverfahren im sogenannten Strafbefehlsverfahren abgeschlossen werden, was einer Verurteilung gleichkommt.

Es ist wichtig, sich gegen unangemessene gerichtliche Entscheidungen zur Wehr zu setzen – und dies sollte auch regelmäßig in Betracht gezogen werden. Denn Richter sind nicht unfehlbar, und insbesondere im komplexen Bereich des Strafrechts gibt es zahlreiche Urteile, die angefochten werden können.

Häufig sind entscheidende Tatsachen nicht eindeutig geklärt, es fehlen sachliche Beweise oder Zeugenaussagen sind widersprüchlich. Darüber hinaus können auch rechtliche Unklarheiten bestehen, die zu einer völlig anderen Bewertung des Falls führen könnten.

U-Haft

Die Verhaftung und der damit verbundene Freiheitsentzug – oft abrupt und ohne Vorwarnung – stellt die drastischste und belastendste Maßnahme im Strafrecht dar. Dennoch sind rund die Hälfte aller Haftbefehle fehlerhaft.

Häufig wird Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunkelungsgefahr angenommen, obwohl es dafür keine belastbaren Anhaltspunkte gibt. Zudem sind viele Haftbefehle unverhältnismäßig, obwohl mildere Maßnahmen wie eine Außervollzugsetzung der Untersuchungshaft gegen Kaution oder Meldeauflagen infrage kämen.

Statistisch betrachtet führt daher jeder zweite Rechtsbehelf gegen die Untersuchungshaft zum Erfolg.

Siegestor - Verteidigung Strafrecht München