Im Mai 2024 sorgte ein Gerichtsfall in Bayern für Aufsehen: Ein Unternehmer aus Starnberg wurde vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen, nachdem er den AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner in sozialen Medien als „Arschloch“ bezeichnet hatte. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Grenzen der Meinungsfreiheit und den besonderen Ehrenschutz von Politikern.
Der Vorfall ereignete sich im Frühjahr 2023, als Brandner einen Beitrag zu Corona-Impfungen veröffentlichte, der eine Karikatur von Gesundheitsminister Karl Lauterbach als Totenkopf zeigte. Der Unternehmer kommentierte diesen Beitrag unter einem Pseudonym mit dem Wort „Arschloch“. Sechs Monate später erhielt er einen Strafbefehl über 3.000 Euro wegen Beleidigung. Nach seinem Einspruch kam es zur Hauptverhandlung, die mit einem Freispruch endete. Grund dafür war ein Formfehler: Brandners Strafantrag wurde lediglich per E-Mail gestellt, was vor Gericht nicht zulässig ist.
Diese Urteile verdeutlichen die Komplexität der rechtlichen Bewertung von Äußerungen gegenüber Politikern. Sie unterstreichen die Bedeutung einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Schutz der persönlichen Ehre, insbesondere bei Personen des öffentlichen Lebens.
„Es ist erstaunlich, dass einem ausgebildeten Juristen so ein Fehler unterläuft. Aber selbst mit einem formgerechten Strafantrag bin ich sicher, dass es zum Freispruch gekommen wäre. Denn der Kommentar ‚Arschloch‘ unter dem Beitrag hätte sich genauso gut auf Herrn Lauterbach beziehen können, und nicht auf Herrn Brandner.“
Dr. Alexader Betz