Das Landgericht Ingolstadt hat im sogenannten „Doppelgänger-Mordfall“ ein Urteil gefällt, das bundesweit für mediale Aufmerksamkeit sorgt: Die 25-jährige Angeklagte Schahraban K.B. und ihr gleichaltriger Mitangeklagter wurden wegen gemeinschaftlichen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Falle der Hauptangeklagten stellte das Gericht zudem die besondere Schwere der Schuld fest – eine Entscheidung, die die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung erheblich erschwert.
Laut Anklage soll Schahraban K.B. gezielt eine ihr äußerlich ähnelnde Frau über soziale Netzwerke ausgesucht haben, um diese zu töten und anschließend ihre Identität zu übernehmen. Das Opfer war eine 23-jährige Frau aus dem Raum Baden-Württemberg. Ziel der Tat soll es gewesen sein, den eigenen Tod zu inszenieren und unter falscher Identität ein neues Leben zu beginnen.
Der Prozess umfasste 53 Verhandlungstage und über 100 Zeugen. Besonders im Fokus der Beweisaufnahme standen digitale Spuren – insbesondere Chatverläufe, die laut Gericht Rückschlüsse auf ein gezieltes und geplantes Vorgehen zuließen. Die Angeklagte selbst bestritt die Tatbeteiligung bis zuletzt.
Rechtsanwalt Alexander Betz, der die Hauptangeklagte verteidigt, hat bereits angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen. In einer ersten Stellungnahme kritisierte er die Urteilsbegründung als „nicht nachvollziehbar“ und sprach von erheblichen Lücken in der Beweisführung. „Dieses Urteil bedarf der rechtlichen Überprüfung durch den Bundesgerichtshof“, so Betz.
Die Revisionsankündigung lenkt den Blick nun auf mögliche Verfahrensfehler, die im Rahmen des mehrmonatigen Strafverfahrens entstanden sein könnten. Dabei steht insbesondere die Frage im Raum, inwieweit die richterliche Würdigung der Beweise den Maßstäben der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt.
Für die Angehörigen des Opfers bedeutet das Urteil einen vorläufigen Abschluss eines außergewöhnlich belastenden Verfahrens. Gleichwohl bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof dem Revisionsantrag stattgeben wird – und ob es in diesem aufsehenerregenden Fall möglicherweise zu einer neuen Hauptverhandlung kommt.



