München – Freispruch für Gerichtsgutachter Thomas Schwarz (61):
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die gegen den renommierten Psychiater erhobenen Vorwürfe in Zusammenhang mit sexuellen Handlungen vollständig zurückgewiesen.
Der Fall sorgte für Aufsehen: Schwarz war im Jahr 2010 eine intime Beziehung mit einer Staatsanwältin eingegangen, die psychisch belastet und abhängig von Medikamenten war. Im Verlauf der Beziehung kam es zu einem Austausch von verschreibungspflichtigen Medikamenten gegen sexuelle Handlungen mit sadomasochistischem Charakter.
„Eine kleine juristische Sensation ! Ein großer Erfolg. Der BGH hat uns einstimmig Recht gegeben: Nicht jeder Sex mit dem Arzt ist strafbar.“
Dr. Alexader Betz