Der Angeklagte hatte sich seit April 2024 in Untersuchungshaft befunden und wurde nach dem Freispruch aus der Haft entlassen.
Verjährung im Sexualstrafrecht
AKTUELLE Rechtslage bei Verjährung von schweren Sexualstraftaten: Im Falle von Vergewaltigung (oder schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern) beträgt die Verjährungsfrist 20 Jahre. Allerdings beginnt diese Verjährung frühestens mit Ablauf des…