Dr. Alexander Betz ist seit über zehn Jahren ausschließlich als Strafverteidiger tätig; die gesamte Zeit gemeinsam mit seinem Kollegen Philip Müller. Dr. Betz ist überzeugt, dass Gerechtigkeit nur im Widerstreit der Argumente entstehen kann. Das muss man aushalten können.
Er hat von 2003 bis 2008 in München und Coimbra/Portugal Jura studiert. Anschließend hat er an der Ludwig-Maximilians Universität München am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie gearbeitet und unterrichtet. Bei Prof. Dr. Peter M. Huber, der dann Richter am Bundesverfassungsgericht wurde, hat Dr. Betz zu einem verfassungs- und europarechtlichen Thema promoviert. Er sagt: Von dem, was ich dort gelernt habe, profitiere ich bis heute. Den juristischen Vorbereitungsdienst hat er dann in München und an der Deutschen Botschaft in Lissabon abgeleistet.
Seit seinem zweiten Staatsexamen Examen 2013 Dr. Betz als Anwalt tätig. Er sagt: Ich habe mich bewusst gegen den Staatsdienst und für die Selbstständigkeit entschieden. Wirtschaftliche Unabhängigkeit von der Justiz ist für ihn die Grundlage für eine unbefangene und gute Verteidigung.