Nach dem Abitur studierte Rechtsanwalt Wittmann Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen absolvierte er das dreijährige Referendariat und schloss dieses mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. Seit dem 23. Mai 1991 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und trägt seit dem 1. Oktober 2001 den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Seit seiner Zulassung ist Rechtsanwalt Wittmann bundesweit als Strafverteidiger tätig. Er berät und vertritt Mandanten auf allen Gebieten des Strafrechts und des Verkehrsstrafrechts, wobei sein besonderer Schwerpunkt im Betäubungsmittelstrafrecht liegt.