
Freispruch in Karlsruhe: Dr. Alexander Betz erzielt Grundsatzentscheidung beim BGH
Ein spektakulärer Vorwurf, ein umstrittenes Urteil – und ein Freispruch durch den Bundesgerichtshof. Rechtsanwalt Dr. Alexander Betz von der Kanzlei „Verteidigung Strafrecht“ hat eine der seltenen vollständigen Revisionsentscheidungen beim BGH erwirkt. Das Ergebnis: ein Freispruch und eine wichtige Weichenstellung für das Sexualstrafrecht.
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Münchner Psychiater, dem vorgeworfen wurde, eine psychisch erkrankte Patientin im Austausch gegen Medikamente sexuell ausgenutzt zu haben. Das Landgericht München II hatte den Mediziner wegen sexuellen Missbrauchs gemäß § 174c StGB zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch der BGH kam zu einem anderen Ergebnis – und stellte in bemerkenswerter Klarheit fest: Die gesetzlichen Grenzen des § 174c StGB waren nicht überschritten.
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil nicht nur auf – er schloss sich in zentralen Punkten der Argumentation von Dr. Alexander Betz an und sprach den Angeklagten frei. Ein bemerkenswerter Erfolg, der über den Einzelfall hinausreicht.
Dr. Alexander Betz konnte in der Revision überzeugend darlegen, dass kein strafbarer Missbrauch vorlag. Der BGH betonte, dass es nicht ausreiche, wenn eine sexuelle Beziehung im Kontext eines Behandlungsverhältnisses besteht – vielmehr müsse der Arzt seine berufliche Stellung aktiv ausnutzen. Im vorliegenden Fall war es jedoch die Patientin, die gezielt den Kontakt suchte, die Initiative ergriff und dem Arzt – als promovierte Staatsanwältin in Führungsposition – auf Augenhöhe begegnete .
Mit dieser Entscheidung hat der BGH Maßstäbe gesetzt: für die Auslegung von § 174c StGB, für das Verständnis ärztlicher Verantwortung – und für die Verteidigung in vergleichbaren Verfahren.
Der Freispruch verdeutlicht, wie schnell im Sexualstrafrecht schwerwiegende Anschuldigungen entstehen – und wie entscheidend es ist, mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie zu reagieren. Unsere Kanzlei berät bundesweit in Sexualstrafsachen und führt regelmäßig auch komplexe Revisionsverfahren.



