Freispruch für Psychiater: BGH hebt Verurteilung auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des Münchner Psychiaters Dr. Thomas S. wegen sexuellen Missbrauchs aufgehoben und ihn freigesprochen. Zuvor hatte das Landgericht München II den Mediziner zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er einer ehemaligen Staatsanwältin Rezepte für Psychopharmaka im Austausch für sexuelle Handlungen ausgestellt hatte.
Dieses Urteil wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen von sexuellen Beziehungen in Beratungs- und Behandlungsverhältnissen. Grundsätzlich sieht § 174c des Strafgesetzbuches vor, dass sexuelle Handlungen unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses strafbar sind. Allerdings betont die Rechtsprechung, dass es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt. So kann es an einem Missbrauch fehlen, wenn der Täter keine Autoritäts- oder Vertrauensstellung gegenüber dem Opfer ausnutzt
Tatsächlich handelte es sich aber eben nicht um einen Missbrauch, wie Strafverteidiger Alexander Betz von der Kanzlei Lucas-Stevens belegen konnte.