Der ehemalige Präsident der Münchener Musikhochschule, Siegfried Mauser, wurde im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Diese Taten ereigneten sich zwischen 2007 und 2013 gegenüber einer Sängerin.
Ein weiterer Vorwurf der Vergewaltigung wurde fallen gelassen, da das Gericht befand, dass die betroffene Frau ihren Unwillen nicht deutlich genug gemacht hatte und zum Tatzeitpunkt noch das alte Sexualstrafrecht galt. Der Bundesgerichtshof bestätigte im Oktober 2019 das Urteil des Landgerichts München, wodurch die Entscheidung rechtskräftig wurde.
Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der freigesprochen.