Das allgemeine Strafrecht regelt, welche Taten in Deutschland strafbar sind und welche Strafen dafür drohen. Es betrifft nicht nur schwerere Delikte wie Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug, sondern auch strafbare Vorwürfe im Alltag. Dazu zählen etwa Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder Nötigung, zum Beispiel im Rahmen von Streitigkeiten unter Nachbarn. Alle diese Regelungen finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) und legen fest, welche Handlungen strafbar sind und welche Konsequenzen drohen – von Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen.
Wer in ein Strafverfahren gerät, sollte unbedingt frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen. Oft wirken die Vorwürfe zunächst harmlos, können aber gravierende Folgen haben – etwa Einträge ins Führungszeugnis, hohe Geldstrafen oder soziale Konsequenzen. Ein Strafverteidiger schützt Ihre Rechte, prüft die Beweislage und entwickelt eine Strategie, um Sie bestmöglich zu verteidigen. Er kann oft verhindern, dass es überhaupt zu einer Anklage kommt, oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Mit professioneller Unterstützung stehen Ihre Chancen deutlich besser, ein faires Ergebnis zu erzielen.
Da das Strafrecht viele – teils sehr komplexe und schwierige – Teilgebiete umfasst, empfiehlt es sich dringend einen ausgewiesenen Spezialisten für den jeweiligen Fachbereich zu konsultieren! Ein auf das Strafrecht spezialisierter Anwalt mag noch so gut sein, doch ohne einen erfahrenen Prozessanwalt für das gerichtliche Verfahren oder einen Revisionsspezialisten, der gegen ein bereits ergangenes Urteil kämpft, bleibt man oft weit hinter dem Maximalziel zurück.
Was viele nicht wissen: In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht. Ein Blick auf die großen Ermessensspielräume und weit gefassten Rechtsfolgen genügt: Von der Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage, über das Strafbefehlsverfahren, bis hin zur bloßen Verwarnung, dem Absehen von Strafe oder aber Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis hin zu vielen Jahren (mit oder ohne Bewährung).
Als eine der bundesweit führenden Kanzleien im Strafrecht bieten wir unseren Mandanten für jedes strafrechtliche Anliegen erfahrene Spezialisten. Dabei haben wir uns insbesondere auf die Strafverteidigung vor Gericht spezialisiert. Denn ähnlich wie in der Medizin ist die Materie auch im Strafrecht so umfangreich, dass nur entsprechende Erfahrung und Spezialisierung den bestmöglichen Erfolg garantieren.
Beratung|Erstberatung
- Je früher eine Beratung im Strafrecht erfolgt, desto größer sind die Erfolgsaussichten.
- Weit über die Hälfte aller Fälle lassen sich im Strafrecht außergerichtlich klären.
- Oft besteht bloßer Informations- oder Erklärungsbedarf, ohne dass es eine anwaltliche Beauftragung erfordert.
- Womöglich ist auch nur eine profunde Zweitmeinung oder unabhängige Einschätzung gefragt.
Wenn strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden oder dies befürchtet wird, ist eine kompetente anwaltliche Beratung im Strafrecht unerlässlich. Eine Erstberatung im Strafrecht erweist sich als richtungsweisend und hilft, die richtigen Entscheidungen und damit auch die Weichenstellung im Verfahren möglichst frühzeitig zu treffen. Viele Rechtssuchende wünschen sich jedoch zunächst eine erste Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten oder des optimalen Verhaltens, ohne sich direkt zu einer umfassenden anwaltlichen Vertretung zu verpflichten.
Bevor man einen Anwalt beauftragt, ist es sinnvoll, einen auf das jeweilige strafrechtliche Fachgebiet spezialisierten Anwalt auszuwählen und eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen. In diesem Rahmen können Sie den Anwalt persönlich kennenlernen, kritische Fragen stellen und sich ein Bild von dessen Kompetenz und Erfahrung machen.
Die Erstberatung bietet auch die Gelegenheit, zu klären, ob eine anwaltliche Vertretung tatsächlich notwendig ist oder ob es lediglich um einzelne Rechtsfragen oder eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage geht. Insbesondere können dabei Erfolgsaussichten oder mögliche Konsequenzen im besten und schlechtesten Fall realistisch eingeschätzt werden.
Die (Erst)Beratung im Strafrecht dient nicht nur der Klärung rechtlicher Fragen, sondern auch als Entscheidungsgrundlage, ob der gewählte Anwalt „der Richtige“ ist – sei es hinsichtlich seiner Kompetenz, Erfahrung oder der zwischenmenschlichen „Chemie“.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Erstberatung, um gemeinsam zu prüfen, ob eine anwaltliche Vertretung erforderlich ist und welche Erfolgsaussichten bestehen. Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu liefern.
Bitte bringen Sie zum Erstberatungstermin alle relevanten Unterlagen mit, wie Anklageschrift, Strafbefehl, Vorladung zur Polizei oder Durchsuchungsbeschluss. Eine objektive Einschätzung ist nur möglich, wenn der Anwalt umfassend informiert ist. Selbstverständlich unterliegen alle Angaben der strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, auch wenn am Ende der Beratung kein Mandatsverhältnis begründet wird!
Kompetenz und Erfahrung des Anwalts sind im Strafrecht entscheidend – ähnlich wie beim Arzt. Der Erfolg eines Verfahrens hängt maßgeblich davon ab, wie gut die Verteidigung aufgestellt ist. Im Strafrecht gibt es eine Vielzahl von Szenarien und Konsequenzen, die eine sorgfältige Strategie erfordern.
Die möglichen Folgen eines Strafverfahrens sind oft gravierend: Eintragungen ins Führungszeugnis, berufliche Einschränkungen oder Probleme bei der Einreise in Länder wie die USA. In bestimmten Berufsgruppen (Staatsdienst, Sicherheitsbereich, Geschäftsführer, Gewerbetreibende usw.) kann eine Eintragung ins Führungszeugnis zu massiven Einschränkungen bis hin zur Entlassung oder zu einem faktischen Berufsverbot führen. Eine kompetente anwaltliche Vertretung ist deshalb unerlässlich, um Ihre Interessen zu schützen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Kosten
Grundsätzlich gilt: Anwaltlicher Rat kostet Geld – dies ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Fall ist anders gelagert und erfordert eine sorgfältige Einschätzung der Sach- und Rechtslage, was Zeit und eine gründliche Beschäftigung mit den zur Verfügung stehenden Informationen beansprucht. Eine qualifizierte anwaltliche Vertretung hat ihren Preis – alles andere widerspricht unserem Selbstverständnis einer seriösen Strafverteidigung.
Wir sind überzeugt, dass jedes strafrechtliche Anliegen in einer Erstberatung eine ernsthafte und sorgfältige Auseinandersetzung verdient. Daher nehmen wir uns für jede Erstberatung die nötige Zeit.
Für eine Erstberatung berechnen wir gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Gebühr von 226,10 €, zahlbar bei Ankunft in der Kanzlei (Kartenlesegerät vorhanden). Selbstverständlich erhalten Sie hierfür eine Rechnung.
Die Dauer oder Schwierigkeit der Beratung beeinflusst die Erstberatungsgebühr nicht. So haben Sie als potenzieller Mandant die Sicherheit, dass keine versteckten Kosten entstehen!
Die Gebühr von 226,10 € gilt sowohl für eine telefonische oder videobasierte Beratung als auch für ein persönliches Gespräch vor Ort. Wir empfehlen jedoch, wenn möglich, eine persönliche Beratung in unserer Kanzlei, da dies erfahrungsgemäß den besten Eindruck ermöglicht.
Für die bloße Anfrage eines Beratungstermins entstehen selbstverständlich keine Kosten!
In sehr komplexen Einzelfällen macht eine seriöse Erstberatung nur Sinn, wenn der Anwalt sich zuvor in die Grundlagen des konkreten Falles einarbeitet – etwa wenn die Sichtung umfangreicher Unterlagen für das Verständnis notwendig ist. In solchen Fällen muss gegebenenfalls eine individuelle Honorarvereinbarung bereits für das Erstgespräch getroffen werden, allerdings stets vorab, schriftlich und mit voller Kostentransparenz.
Für eine bloße Anfrage in der Kanzlei hinsichtlich der möglichen Übernahme eines Mandats oder einer kurzen Auskunft zu den Optionen und Kosten einer strafrechtlichen Vertretung entstehen niemals Kosten. Für jede ernsthafte rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt schreibt das Gesetz allerdings die Erhebung von Rechtsanwaltsgebühren vor. Potenzielle Mandanten sollen sich schließlich auf den Wert eines fundierten anwaltlichen Rates verlassen können. Entsprechend ist eine „unverbindliche“ kurze Nachfrage ohne Qualitätsabstriche bei der Beratung nicht möglich, weshalb wir derartige Auskünfte aus Prinzip nicht erteilen. Unsere Kanzlei wird Sie jedoch stets transparent informieren, bevor Kosten für eine Erstberatung entstehen.
Die Frage der Kosten einer anschließenden Mandatierung hängt maßgeblich von Umfang und Komplexität des Falles ab. Im Strafrecht sind Stundensatzvergütungen und Pauschalen für bestimmte Verfahrensabschnitte, komplexe Schriftsätze oder Hauptverhandlungstage üblich, da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eher für einfach gelagerte Fälle (z. B. nachweislicher Drogenbesitz in geringer Menge) ausgelegt ist und nicht für die Verteidigung in komplexen Wirtschafts- und Sexualstrafsachen. Das Anwaltshonorar muss jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, sodass der Mandant stets über die zu erwartenden Kosten informiert ist. Eine faire und der Komplexität des Falles angepasste Vereinbarung kann im Regelfall aber erst nach einer ernsthaften und gründlichen Einarbeitung erfolgen.
Wichtig: Höchste Vorsicht ist geboten, wenn sofort Versprechungen gemacht oder auf eine anwaltliche Mandatierung gedrängt wird, ohne sich zuvor vom Mandanten hinreichend über den Sachverhalt zu informieren – getreu dem Motto: „Ganz egal, welcher Fall, ich mache/gewinne alles.“
Auch auf Kostentransparenz sollte geachtet werden: Im Strafrecht sind zwar Stundensatzvergütungen und Pauschalen üblich. Diese müssen jedoch ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart und transparent gehalten werden. Ein seriöser Anwalt wird sich vorab beim Ratsuchenden informieren, um den Aufwand des Sachverhalts in etwa abschätzen zu können.
Scheuen Sie sich daher nie, gegenüber Ihrem Anwalt die Frage nach dem Honorar offen anzusprechen. Ein seriöser Anwalt wird Sie stets transparent informieren und Sie nicht mit vagen oder pauschalen Versprechungen hinhalten. Selbst wenn eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Verfahrenskosten noch offen ist, wird Ihr Anwalt dies offen kommunizieren.
In sehr komplexen Einzelfällen macht eine seriöse Erstberatung nur Sinn, wenn der Anwalt sich zuvor in die Grundlagen des konkreten Falles einarbeitet – etwa wenn die Sichtung umfangreicher Unterlagen für das Verständnis notwendig ist. In solchen Fällen muss gegebenenfalls eine individuelle Honorarvereinbarung bereits für das Erstgespräch getroffen werden, allerdings stets vorab, schriftlich und mit voller Kostentransparenz.
Für eine bloße Anfrage in der Kanzlei hinsichtlich der möglichen Übernahme eines Mandats oder einer kurzen Auskunft zu den Optionen und Kosten einer strafrechtlichen Vertretung entstehen niemals Kosten. Für jede ernsthafte rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt schreibt das Gesetz allerdings die Erhebung von Rechtsanwaltsgebühren vor. Potenzielle Mandanten sollen sich schließlich auf den Wert eines fundierten anwaltlichen Rates verlassen können. Entsprechend ist eine „unverbindliche“ kurze Nachfrage ohne Qualitätsabstriche bei der Beratung nicht möglich, weshalb wir derartige Auskünfte aus Prinzip nicht erteilen. Unsere Kanzlei wird Sie jedoch stets transparent informieren, bevor Kosten für eine Erstberatung entstehen.
Die Frage der Kosten einer anschließenden Mandatierung hängt maßgeblich von Umfang und Komplexität des Falles ab. Im Strafrecht sind Stundensatzvergütungen und Pauschalen für bestimmte Verfahrensabschnitte, komplexe Schriftsätze oder Hauptverhandlungstage üblich, da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eher für einfach gelagerte Fälle (z. B. nachweislicher Drogenbesitz in geringer Menge) ausgelegt ist und nicht für die Verteidigung in komplexen Wirtschafts- und Sexualstrafsachen. Das Anwaltshonorar muss jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, sodass der Mandant stets über die zu erwartenden Kosten informiert ist. Eine faire und der Komplexität des Falles angepasste Vereinbarung kann im Regelfall aber erst nach einer ernsthaften und gründlichen Einarbeitung erfolgen.
Wichtig: Höchste Vorsicht ist geboten, wenn sofort Versprechungen gemacht oder auf eine anwaltliche Mandatierung gedrängt wird, ohne sich zuvor vom Mandanten hinreichend über den Sachverhalt zu informieren – getreu dem Motto: „Ganz egal, welcher Fall, ich mache/gewinn alles.“
Auch auf Kostentransparenz sollte geachtet werden: Im Strafrecht sind zwar Stundensatzvergütungen und Pauschalen üblich. Diese müssen jedoch ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart und transparent gehalten werden. Ein seriöser Anwalt wird sich vorab beim Ratsuchenden informieren, um den Aufwand des Sachverhalts in etwa abschätzen zu können.
Scheuen Sie sich daher nie, gegenüber Ihrem Anwalt die Frage nach dem Honorar offen anzusprechen. Ein seriöser Anwalt wird Sie stets transparent informieren und Sie nicht mit vagen oder pauschalen Versprechungen hinhalten. Selbst wenn eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Verfahrenskosten noch offen ist, wird Ihr Anwalt dies offen kommunizieren.
Zweitmeinung
Wenn es um grundlegende Entscheidungen geht, wünscht man sich häufig einen zweiten fachlichen Rat. Da im Strafrecht oft viel, manchmal sogar alles auf dem Spiel steht, bieten wir Rechtssuchenden eine unabhängige Einschätzung und Beratung an – ohne dass ein zweiter Anwalt direkt beauftragt oder der bisherige Anwalt gewechselt werden muss.
Ein Anwaltswechsel im Strafrecht ist zwar grundsätzlich jederzeit und in jedem Verfahrensstadium möglich, sollte jedoch gut überlegt sein. Umgekehrt kann eine bestätigende Zweitmeinung oft den entscheidenden Ausschlag für das weitere Vorgehen geben und damit wichtige Klarheit schaffen.
Gerade bei Fragen zur Verteidigungsstrategie – ob Geständnis, Freispruch, konfrontative Verteidigung oder Teamverteidigung – sowie beim Einlegen von Rechtsmitteln ist eine neutrale Zweiteinschätzung oft eine sinnvolle und wertvolle Unterstützung.
Es gibt Konstellationen, in denen ein vor Ort erfahrener Anwalt zwar den Fall, den Mandanten und das Gericht bestens kennt, jedoch für fachspezifische Fragen eines rechtlichen Spezialgebiets oder eine konfrontative Prozessverteidigung die Unterstützung eines externen Spezialisten benötigt, um die Verteidigung optimal aufzustellen.
In solchen Fällen werden wir regelmäßig sowohl von Mandanten als auch von Kollegen vor Ort beauftragt, um ein optimales Verteidigungsteam zusammenzustellen oder ein bestehendes Team zielgerecht zu verstärken.
Sprechen Sie uns im Bedarfsfall jederzeit an. Sie können sich selbstverständlich vertrauensvoll an uns wenden. Im Rahmen unserer anwaltlichen Verschwiegenheit sind wir auch gegenüber bereits beauftragten Anwaltskollegen zum absoluten Stillschweigen verpflichtet.
In geeigneten Fällen ist eine Auswahl von Anwälten aus unterschiedlichen Kanzleien mit spezifischen Schwerpunkten zielführend. Spezialgebiete wie Wirtschafts-, Medizin-, Sexual- und Steuerstrafrecht erfordern besondere fachspezifische Kenntnisse, deren strafprozessuale Durchsetzung wiederum nur durch einen erfahrenen Prozessanwalt sichergestellt werden kann – gerade mit Blick auf strafrechtliche Rechtsmittel, deren Erfolgschancen bereits im ersten Prozess geschaffen werden müssen.
Auch in Fällen, in denen das Gericht bereits einen Pflichtverteidiger bestellt hat, kann der Wunsch nach einem zusätzlichen Anwalt (als sogenannter Wahlverteidiger) bestehen.
Was viele nicht wissen: Im Strafrecht ist es jederzeit möglich, durch mehrere Anwälte vertreten zu werden. Das Strafprozessrecht erlaubt sogar bis zu drei frei wählbare Anwälte pro Beschuldigten/Angeklagten – zusätzlich zu einem etwaigen bereits bestellten Pflichtverteidiger.
Angesichts der möglichen Konsequenzen eines Strafverfahrens ist es extrem wichtig, hundertprozentig von der Arbeit und den Fähigkeiten seines Anwalts überzeugt zu sein. Schließlich geht es für den Betroffenen um sehr viel – häufig sogar um alles. Eintragungen ins Führungszeugnis, hohe Geld- oder Freiheitsstrafen sowie einschneidende berufliche und private Folgen sind keine Seltenheit.
Viele Mandanten stellen sich daher die Frage, was zu tun ist, wenn sie sich nicht mehr sicher sind, von ihrem Anwalt gut und kompetent vertreten zu werden. Dies kann verschiedene Gründe haben: etwa das Gefühl, falsch beraten worden zu sein, unerfüllte Erwartungen, zwischenmenschliche Differenzen oder die Empfehlung eines vermeintlich besseren bzw. spezialisierten Anwalts. Oftmals suchen Betroffene erst nach einer verlorenen Gerichtsverhandlung einen neuen Anwalt für die Berufung oder Revision.
Dieses Gefühl kann täuschen. Gerade beim Amtsgericht versuchen Staatsanwälte und Richter nicht selten, die Position der Verteidigung zu diskreditieren und das Vertrauen des Mandanten in seinen Verteidiger zu untergraben – sei es, um einen „Deal“ durchzudrücken oder um dem Mandanten die vermeintliche Auswegslosigkeit einer erfolgsversprechenden Berufung zu vermitteln.
In den meisten Fällen sollten Mandanten daher ihren Anwalt behalten, da dieser bereits in den Fall eingearbeitet ist und das Verfahren von Anfang an kompetent begleitet hat. Dennoch kann eine zusätzliche zweite Meinung Unsicherheiten beseitigen und ein besseres Gefühl vermitteln, nämlich, dass man durchaus auf dem richtigen Weg ist. In seltenen Fällen, wenn das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist oder tatsächlich objektiv sinnvolle Maßnahmen versäumt wurden, kann auch ein kompletter Anwaltswechsel Sinn ergeben. Eine seriöse Beratung kann dem Mandanten helfen, die eigene Situation zu erfassen und Sicherheit zu gewinnen, welche Entscheidung sachgerecht ist.
Mitunter kann auch weitere Unterstützung Sinn ergeben durch eine neue, unverbrauchte Perspektive eines erfahrenen Prozessanwalts. Diese Unterstützung kann jederzeit hinzugezogen werden, ohne dem aktuellen Anwalt das Mandat entziehen zu müssen.
Gerade in Verfahren mit hoher Straferwartung oder großem öffentlichen Interesse – etwa bei Sexualdelikten, Haftsachen oder Wirtschaftsstrafsachen mit hohem Vermögensschaden – steht der Angeklagte oft einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenüber: Staatsanwalt, Nebenkläger, Schöffen und nicht selten parteiische Sachverständige, bis hin zu den Medien. Zudem hat man bei einer Verurteilung durch ein Landgericht faktisch keine zweite Chance, Beweise von einem höheren Gericht nochmals umfassend überprüfen zu lassen. Die Belastung, die dadurch auf dem Mandanten lastet, ist enorm. Jedes Versäumnis der Verteidigung wiegt angesichts der stark eingeschränkten Rechtsmittel gegen Landgerichtsurteile besonders schwer.
Getreu dem Motto „vier Augen sehen mehr als zwei“ kann ein zusätzlicher Verteidiger das Ungleichgewicht gegenüber den Prozessbeteiligten wieder ins Lot bringen. Ein Team ermöglicht eine deutlich druckvollere Zeugenbefragung (Stichwort: „Kreuzverhör“). Lügende Belastungszeugen haben keine Zeit, sich passende Antworten auszudenken, wenn mehrere Anwälte sie abwechselnd befragen. Zudem wird die höhere Erkennung formaler und rechtlicher Fehler des Gerichts noch verstärkt, da Anträge parallel gestellt, Prozesshandlungen beanstandet oder Erklärungen vorbereitet werden können.
Die Einholung einer Zweitmeinung – genau wie bei der Erstberatung – ist für den Mandanten völlig unverbindlich. Je nach Umfang der Sache kann das Anwaltshonorar vorab exakt geklärt werden, sodass keine versteckten Kosten drohen.
