Odeonsplatz Löwe - Verteidigung Strafrecht München
Jugendstrafrecht
 

Das Jugendstrafrecht ist ein spezielles Rechtsgebiet für junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren. Auch für über 18-Jährige bis zu 21-Jährigen kann es Anwendung finden. Im Jugendstrafrecht gelten andere Regeln als im normalen Strafrecht, was insbesondere die Folgen der Tat anbelangt. Denn im Zentrum steht der sogenannte Erziehungsgedanke. Ein Jugendrichter hat hier viel mehr Gestaltungsmöglichkeiten als bei einem Erwachsenen. So kann er den Jugendlichen ermahnen, Sozialstunden anordnen, ihn dazu verpflichten eine Arbeitsstelle zu finden, ihm die Freizeit über kurze oder längere Zeit entziehen uvm.

Auch das Verfahren vor einem Jugendgericht folgt anderen Gepflogenheiten. In der Regel wird von dem jungen Menschen erwartet, dass er sich vor dem Richter selbst äußert und Reue zeigt. Ob das der richtige Weg ist, will im Einzelfall gut überlegt sein. Dies betrifft zum einen die Frage von Schuld oder Unschuld, aber auch etwaige Eintragungen im Erziehungsregister oder Führungszeugnis oder bei Drogendelikten den Erwerb des Führerscheins.

Im Jugendstrafrecht gibt es kein Schema F. Es gibt große Ermessensspielräume der Justiz. Ein guter Rechtsanwalt in Jugendstrafsachen verfügt daher über eine lange Erfahrung und die Bereitschaft auch im Jugendstrafrecht, wenn es erforderlich ist, hart für die Interessen seines Mandanten zu kämpfen.