Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung können jeden treffen. Zu oft werden Anschuldigungen nicht ernst genommen (weil man sich z.B. keiner Schuld bewusst ist oder die angebliche Tat lange zurückliegt). Ein strafbarer Übergriff kann bereits ohne jegliche Gewalt oder Nötigung vorliegen (selbst Vergewaltigung setzt rechtlich gesehen keine Gewalt voraus).
Auch ohne „Nein“ kann das Verhalten strafbar sein, da es ausschließlich auf den (nicht selten auch ambivalenten oder nicht klar geäußerten) Willen des Gegenübers ankommen soll. Trotz meist dünner Beweislage (Aussage gegen Aussage) und häufigen Falschbeschuldigungen drohen bei Sex gegen einen behaupteten entgegenstehenden Willen mehrjährige Freiheitsstrafen (ohne Bewährung).