Verbotene Pornografie
  • Schnelle Vorverurteilung bei verdächtigen Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Internetanschluss oder der Kreditkarte.
  • Großes technisches Unwissen bei Polizei und Justiz zum juristischen Problem des Besitzwillens / Kenntnis von bloßen Thumbs im Cache– oder Arbeitsspeicher.
  • Mögliche Alternativtäter werden selten in Erwägung gezogen (ungesichertes W-Lan, Hacker, Nachbarn, Familienangehörige).
  • Downloadpakete enthalten oft unerkannt verbotenes Material oder werden versehentlich heruntergeladen (komprimierte Zip-Dateien, Datenpakete, ungeöffnete Dateiordner).
  • Bei früher anwaltlicher Intervention besteht die Chance ein öffentliches Gerichtsverfahren zu vermeiden und / oder eine mögliche Strafe stark abzumildern.
  • Nur eine Minderzahl der Beschuldigten weist tatsächlich pädophile Neigungen auf – Motiv oft bloße Neugier oder Tabubruch.
  1. Bei Festnahme, Durchsuchung oder
    Vorladung – Bewahren Sie Ruhe
  2. Äußern Sie sich nicht zum
    Tatvorwurf.
  3. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt
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