Vergewaltigung – Sexueller Übergriff

Sexueller Übergriff Vergewaltigung
Sexualstrafrecht München
Strafverteidiger München

 

Bereits der Vorwurf einer Sexualstraftat ist existenzbedrohend – völlig unabhängig davon, ob zutreffend oder nicht. Besonders zu Unrecht Beschuldigte unterschätzen dabei die erhebliche Gefahr von Falschbeschuldigungen, sei es bewusst oder aufgrund von falschen Erinnerungen oder psychischen Erkrankungen.

Leider wird mittlerweile fast immer ohne jegliche kritische Überprüfung dem vermeintlichen Opfer geglaubt – auch aufgrund der in diesem Zusammenhang oft verbreiteten Behauptung, Falschbeschuldigungen kämen angeblich kaum vor.

Anders als im sonstigen Strafrecht werden bei den Sexualdelikten die Weichen für den Ausgang des Verfahrens bereits entscheidend bei Anzeigeerstattung gestellt, sodass unbedingt so früh wie möglich alle strafprozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen: Angefangen von der Frage ob und wie man ggf. aussagt oder sich sonst aktiv gegen falsche Vorwürfe verteidigt (z.B. Gegenanzeige), ist bei der ersten und entscheidenden ermittlungsrichterlichen Vernehmung ein spezialisierter Anwalt unabdingbar. Denn mittlerweile kann auf Grundlage dieser frühen Vernehmung später eine Verurteilung erfolgen!

Dabei ist gerade bei Vergewaltigungsvorwürfen die Beweislage zu Beginn völlig offen (Stichwort: Aussage gegen Aussage), so dass es von Anfang an entscheidend auf eine dem Einzelfall angepasste Verteidigung durch einen spezialisierten Fachanwalt ankommt.

Sexueller Missbrauch
  • Vorwürfe wegen sexueller Übergriffe bzw. Nötigung und Vergewaltigung können JEDEN treffen
  • Zu oft werden Anschuldigungen nicht ernst genommen
    (weil man sich z.B. keiner Schuld bewusst ist oder die angebliche Tat lange zurückliegt)
  • Ein strafbarer Übergriff kann bereits ohne jegliche Gewalt oder Nötigung vorliegen
    (selbst Vergewaltigung setzt rechtlich gesehen keine Gewalt voraus)
  • Auch ohne „Nein“ kann das Verhalten strafbar sein, da es ausschließlich auf den
    (nicht selten auch ambivalenten oder nicht klar geäußerten) Willen des Gegenübers ankommen soll
  • Trotz meist dünner Beweislage (Aussage gegen Aussage) und häufigen Falschbeschuldigungen drohen bei Sex gegen einen behaupteten entgegenstehenden Willen mehrjährige Freiheitsstrafen (ohne Bewährung)
  1. Bei Festnahme, Durchsuchung oder
    Vorladung – Bewahren Sie Ruhe
  2. Äußern Sie sich nicht zum
    Tatvorwurf.
  3. Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt
    +49 160-231 831 0

Vorwurf unzutreffend

Objektive, subjektive oder irrtümliche Falschbelastung

Was Viele nicht wissen: Bei der überwiegenden Zahl der angezeigten Vergewaltigungsfälle handelt es sich sehr häufig um Vorwürfe, die nicht der Wirklichkeit entsprechen, sei es weil sie falsch erinnert, eingeredet oder gar absichtlich vorgetäuscht werden. In einer Vielzahl von Fällen sind es auch schlicht gegenseitige Missverständnisse (gerade im Zusammenhang mit Alkohol) oder mangelnde Kommunikation die dazu führen, dass die Schätzungen von im Sexualstrafrecht tätigen Polizeibeamten und Juristen bei 25% bis zu 75% falschen Anzeigen liegen!

Nicht zuletzt aufgrund übertriebener gesellschafts-politischer Erwartungen ist der auf den Staatsanwaltschaften und Gerichten lastende „Verurteilungsdruck“ bei  Sexualdelikten extrem hoch und führt mittlerweile zu einer regelrechten Flut an Ermittlungen und Anklagen.

Vorwurf zutreffend

Strafmilderung durch opferschonendes Verhalten

Die Strafen für Sexualdelikte sind hart und haben fast immer langjährige Eintragungen ins Führungszeugnis zur Folge.

Bei nicht einvernehmlichem Geschlechtsverkehr (Vergewaltigung) sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von 2 Jahren Haft vor, eine Bewährungsstrafe ist in diesen Fällen nahezu ausschließlich bei einem Geständnis und einer Einigung mit dem Opfer möglich.

Die Übernahme von Verantwortung eigenen sexuellen Fehlverhaltens wird dem Täter von den Gerichten regelmäßig hoch angerechnet und kann zu einer ganz erheblichen Strafmilderung führen. Eine frühe Verständigung (Deal) mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht kann ein langes und belastendes Verfahren für alle Beteiligten deutlich abkürzen und in vielen Fällen eine Haftstrafe abwenden!