Bereits der Vorwurf einer Sexualstraftat ist existenzbedrohend – völlig unabhängig davon, ob zutreffend oder nicht. Besonders zu Unrecht Beschuldigte unterschätzen dabei die erhebliche Gefahr von Falschbeschuldigungen, sei es bewusst oder aufgrund von falschen Erinnerungen oder psychischen Erkrankungen.
Leider wird mittlerweile fast immer ohne jegliche kritische Überprüfung dem vermeintlichen Opfer geglaubt – auch aufgrund der in diesem Zusammenhang oft verbreiteten Behauptung, Falschbeschuldigungen kämen angeblich kaum vor.
Anders als im sonstigen Strafrecht werden bei den Sexualdelikten die Weichen für den Ausgang des Verfahrens bereits entscheidend bei Anzeigeerstattung gestellt, sodass unbedingt so früh wie möglich alle strafprozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen: Angefangen von der Frage ob und wie man ggf. aussagt oder sich sonst aktiv gegen falsche Vorwürfe verteidigt (z.B. Gegenanzeige), ist bei der ersten und entscheidenden ermittlungsrichterlichen Vernehmung ein spezialisierter Anwalt unabdingbar. Denn mittlerweile kann auf Grundlage dieser frühen Vernehmung später eine Verurteilung erfolgen!
Dabei ist gerade bei Vergewaltigungsvorwürfen die Beweislage zu Beginn völlig offen (Stichwort: Aussage gegen Aussage), so dass es von Anfang an entscheidend auf eine dem Einzelfall angepasste Verteidigung durch einen spezialisierten Fachanwalt ankommt.



