Durchsuchungsbeschluss
Strafrecht München
Strafverteidiger München
Fachanwalt Strafrecht München
Eine Vorladung oder ein Durchsuchungsbeschluss kann für Betroffene äußerst belastend und beängstigend sein. Beides sind ernste rechtliche Maßnahmen, die im Rahmen eines Strafverfahrens ergriffen werden. Doch wie sollten Sie in einer solchen Situation reagieren?
Bei einer Vorladung durch die Polizei sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, zu erscheinen oder Angaben zu machen. Es ist ratsam, zunächst rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen, bevor Sie irgendeine Aussage tätigen. Als erfahrene Strafverteidiger stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte zu schützen und gemeinsam mit Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Ein Durchsuchungsbeschluss wird in der Regel von einem Richter angeordnet und ermöglicht es der Polizei, Ihre Wohnung oder Geschäftsräume nach Beweismitteln zu durchsuchen. Auch hier ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und Ihre Rechte zu kennen. Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, bevor die Durchsuchung durchgeführt wird. Wir stehen Ihnen auch in diesen Situationen zur Verfügung, um Ihre Rechte zu verteidigen und die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu überprüfen.