Spezialisiert auf Haftrecht – 50 % Erfolgschance

Die Verhaftung und damit der Freiheitsentzug – meist ohne Vorwarnung, von jetzt auf gleich – ist die mit Abstand einschneidendste und belastendste Maßnahme die das Strafrecht kennt. Etwa die Hälfte aller Haftbefehle sind aber fehlerhaft!

So wird z.B. häufig Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr oder Verdunkelungsgefahr angenommen, obwohl hierfür keinerlei Anhaltspunkte vorliegen oder festegestellt werden. Auch sind viele Haftbefehle unverhältnismäßig, oder mildere Maßnahmen wie etwa eine Außervolzugesetzung der U-Haft gegen Kaution, Meldeauflagen etc. möglich!

Statistisch gesehen ist daher jeder zweite Rechtsbehelf gegen die U-Haft erfolgreich.

Allerdings setzt ein erfolgsversprechendes Vorgehen gegen einen Haftbefehl spezialisiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung voraus. Deshalb haben wir uns dezidiert auf die Aufhebung und Außervollzugesetzung von Haftbefehlen spezialisiert und erzielen hierbei regelmäßig überdurchschnittliche Ergebnisse.