Vorladung Polizei / Schrif. Äußerung
 

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei oder eine Aufforderung zur schriftlichen Äußerung erhalten haben, sollten Sie dies keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Egal, ob es sich um eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge handelt – jede Aussage kann weitreichende Konsequenzen haben. Grundsätzlich gilt: Sie sind nicht verpflichtet, der Vorladung zu folgen oder sich ohne rechtlichen Beistand zu äußern.

Bevor Sie irgendeine Aussage machen, ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir sorgfältig den Vorwurf und Ihre rechtliche Lage. Wir begleiten Sie durch das Verfahren, bereiten Sie auf ein Gespräch bei der Polizei vor oder fertigen eine strategisch durchdachte schriftliche Äußerung für Sie an.

Vermeiden Sie unüberlegte Aussagen und setzen Sie auf professionelle Unterstützung – wir sind für Sie da!