Wann sollte man einen Strafverteidiger konsultieren?

Antwort: Sobald man einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt wird!
Jeder Mensch kann zu jeder Zeit mit einem Strafverfahren konfrontiert werden.

Die meisten Menschen trifft die erste und hoffentlich letzte Begegnung mit dem Strafrecht vollkommen unvorbereitet.

Dieser Überraschungs- und Überrumpelungseffekt wird von den Ermittlungsbehörden auch sehr gerne ausgenutzt um so z.B. an unüberlegte, unvorbereitete Aussagen zu gelangen oder mit dem Druck strafrechtlicher Eingriffsmaßnahmen den Beschuldigten zu einer „Zusammenarbeit“ zu bewegen.

Ein zusätzliches Problem ist dabei, dass der Betroffene zu dem Zeitpunkt in dem er mit den mutmaßlichen Vorwürfen konfrontiert wird, keinerlei Einblick in das bisherige Ermittlungsergebnis hat und objektiv gar nicht in der Lage ist sich adäquat und fair zu verteidigen.

Deshalb ist es unabdingbar bei jedem strafrechtlichen Vorwurf sofort einen Strafverteidiger zu konsultieren, gleich wie schwer der Vorwurf wiegt und völlig ungeachtet dessen ob die Vorwürfe substanziell sind oder nicht.

Strafverfahren sehr ernst nehmen und
sofort einen Strafverteidiger kontaktieren!

Anzeigen und polizeiliche Ermittlungsverfahren müssen unbedingt sehr ernst genommen werden, schon allein aufgrund der drohenden erheblichen Konsequenzen (Stichwort: Führungszeugnis, Einreiseverbote in andere Länder, U-Haft, langjährige Freiheitsstrafen etc.) – aber auch Zeugen und Opfer von Straftaten stellt das Strafverfahren vor ernstzunehmende Probleme (z. B. Wahrnehmung von Zeugenrechten, Vorwurf der Falschaussage)

Daher nicht zögern und sofort einen spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger konsultieren!

Je früher man einen Strafverteidiger konsultiert, desto größer die Chancen: Denn der Ausgang im Strafrecht ist fast immer offen!

Der Weg durch ein Strafverfahren ist für jeden Betroffenen schwierig und sehr belastend. Allerdings ist der Verfahrensausgang fast immer offen. Denn in kaum einem anderen Rechtsgebiet bestehen so große Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen: von der Verfahrenseinstellung, über bloße Geldauflagen und Geldstrafen bis hin zum Freispruch oder Bewährung– statt Freiheitsstrafen.

Das heißt, der Strafverteidiger hat es maßgeblich in der Hand, den Verfahrensgang aber auch den Verfahrensausgang mitzugestalten! Nicht umsonst gilt in Strafverteidiger Kreisen der geflügelte Satz: Strafverteidigung ist ein harter Kampf. Denn der beste Strafverteidiger ist der mit dem besten Ergebnis für den Mandanten!

Als Verdächtiger schwerwiegender Tatvorwürfe wie etwa von Wirtschafts-, Amts-, Gewalt– oder Sexualdelikten steht man ohne das nötige juristische Fachwissen und die erforderliche Erfahrung im Umgang mit Justiz und Medien schnell vor der vollständigen Existenzvernichtung, so dass eine wohlüberlegte und effektive Verteidigungsstrategie unter Berücksichtigung aller Besonderheiten des Einzelfalls von äußerster Wichtigkeit ist – entsprechendes gilt auch für Opfer / Geschädigte schwerer Straftaten.

Dies Alles trifft ganz besonders auf die teils äußerst komplexen Verfahren vor dem Landgericht zu, aber auch bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren, da die Anordnung einer Durchsuchung oder U-Haft schnell die berufliche und private Zukunft gefährden kann. Außerdem ist die Vorverurteilung durch die Ermittlungsbehörden, aber auch durch die Medien im Strafrecht erfahrungsgemäß besonders stark ausgeprägt. Dabei versucht die vermeintlich „neutrale“ Staatsanwaltschaft nicht selten durch einseitige Vorabinformationen aus der Anklageschrift gegen den Betroffenen Stimmung zu machen und dadurch den Druck auf ihn noch weiter zu erhöhen.

Hier ist es für den Beschuldigten besonders wichtig, von Anfang an einen erfahrenen, kompetenten und durchsetzungsstarken Strafverteidiger an seiner Seite zu haben, um zu einem frühen Zeitpunkt negativen Entwicklungen entgegenzuwirken und eine effektive Verteidigungslinie aufzubauen.