Pressemitteilungen - Sexualstrafrecht - 26.03.2025

Vergewaltigung freigesprochen
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Freispruch im Vergewaltigungsprozess: Landgericht München folgt Verteidigung

Am 25. März 2025 endete vor dem Landgericht München ein aufsehenerregender Prozess mit einem Freispruch für einen 25-jährigen Mann aus Olching. Ihm war vorgeworfen worden, zwischen 2021 und 2022 drei minderjährige Mädchen mehrfach vergewaltigt und körperlich misshandelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich sechs Vergewaltigungen und mehrere Körperverletzungen angeklagt. Doch im Verlauf der neuntägigen Hauptverhandlung traten erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen zutage. Eine der Zeuginnen räumte ein, dass der Angeklagte den Geschlechtsverkehr nach ihrem „Nein“ abgebrochen habe. Bei den anderen beiden mutmaßlichen Opfern wurden Unstimmigkeiten festgestellt, zudem hatten sie sich untereinander über die angeblichen Vorfälle ausgetauscht.

Ebenfalls ausschlaggebend war ein von der Verteidigung angeregtes IT-forensisches Gutachten: Es zeigte, dass eine der Zeuginnen gezielt Chatverläufe mit dem Angeklagten gelöscht hatte. Dennoch konnte rekonstruiert werden, dass sie ihm noch am Tag nach der behaupteten Tat freiwillig erotische Bilder von sich gesendet hatte. Ein mögliches Motiv für ihre spätere Anzeige: Sie fürchtete offenbar, dass ihr damaliger Freund den sexuellen Kontakt mit dem Angeklagten entdecken könnte.

Auch ein medizinisches Gutachten widersprach den Vorwürfen: Hinweise auf eine behauptete Strangulation bis zur Bewusstlosigkeit durch eine andere Belastungszeugin konnten nicht festgestellt werden.

Der Angeklagte befand sich seit April 2024 in Untersuchungshaft und wurde nach dem Freispruch aus der Haft entlassen. Er erhält eine Entschädigung aus der Staatskasse.

Der Fall verdeutlicht die Bedeutung sorgfältiger Beweisführung und fundierter Verteidigungsarbeit im Sexualstrafrecht – insbesondere, wenn schwerwiegende Vorwürfe im Raum stehen, die sich im Nachhinein als unbegründet erweisen.