Feldherrenhalle - Verteidigung Strafrecht München
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Rechtsmittel im Strafrecht
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Gut 80 % aller gerichtlichen Entscheidungen sind Verurteilungen, 12 % der Ermittlungsverfahren werden im sog. Strafbefehlswege abgeschlossen, was einer Verurteilung gleichsteht.

Selbstverständlich kann gegen unangemessene gerichtliche Entscheidungen vorgegangen werden und davon sollte regelmäßig Gebrauch gemacht werden. Denn Richter sind nicht unfehlbar und gerade mit Blick auf die komplexe Materie des Strafrechts sind viele gerichtliche Entscheidungen angreifbar:

So können beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sein, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben gemacht haben. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen.

Berufung

Mit der Berufung kann gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts / Schöffengerichts vorgegangen werden. Dies ist fast immer zu empfehlen, da bei den Berufungsgerichten meist deutlich bessere Ergebnisse zu erzielen sind.

Revision

Die Revision ist das letzte Rechtsmittel um gegen eine Verurteilung vorzugehen, sie ist auch das schwierigste. Dennoch nicht aussichtslos. Denn nicht selten werden in der Vorinstanz formale oder sachlich-rechtliche Fehler gemacht.