Auch wer nicht Beschuldigter einer Straftat ist, kann mit dem Strafrecht in Kontakt kommen, z.B. weil er Opfer einer Straftat geworden ist oder als Zeuge vor Gericht aussagen muss.
Auch im Vorfeld eines Strafverfahrens kann sich die Frage stellen, ob eine Strafanzeige zielführend und mit den eigenen Interessen übereinstimmend ist, z.B. wenn man Opfer einer Straftat zum Nachteil des eigenen Vermögens geworden ist. In bestimmten Fällen können sich Opfer von Straftaten dem Strafverfahren als sogenannte Nebenkläger anschließen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne.